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Nachrichten

Vom 4. März 2020

Absage des 15. Deutschen Erbrechtstages

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
hier: Absage des 15. Deutschen Erbrechtstages!
UPDATE: Neuer Termin 18. bis 20. März 2021

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 15. Deutschen Erbrechtstages,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Ihre Gesundheit sowie das Wohlbefinden Ihrer Familie ist für uns von größter Wichtigkeit. Daher haben wir uns aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Corona Virus nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, den 15. Deutschen Erbrechtstag abzusagen.

Wir sehen uns außer Stande, die Schutzmaßnahmen, die gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums dringend angeraten werden, am Veranstaltungsort einzuhalten. Ferner wollen wir Sie, selbst wenn auf dem 15. Deutschen Erbrechtstag alles vorbildlich verliefe, in keinem Fall dem Risiko aussetzen, dass Sie dennoch erkranken oder nachträglich alle 440 Teilnehmer in den Verdachtskreis einer Ansteckung geraten und damit unter Quarantäne gestellt werden.

Unter Bezugnahme auf unsere Stornierungsregelung informiere ich Sie daher schweren Herzens hiermit fristgerecht, dass wir den

15. Deutschen Erbrechtstag absagen 

und

die Mitgliederversammlung 2020 auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verschieben werden (eine neue Einladung zu der Mitgliederversammlung folgt).

Die gezahlte Teilnehmergebühr werden wir Ihnen umgehend erstatten.

Dem Geschäftsführenden Ausschuss ist die Entscheidung nicht leicht gefallen, wir halten sie aber für die einzig verantwortungsvolle Reaktion zu Ihrem Schutz in der derzeitigen Situation.

Als Ersatz für die Fortbildungsstunden beim 15. Deutschen Erbrechtstag bieten wir Ihnen unsere vielen regionalen Seminare an, die Sie hier aufgelistet finden: www.erbrecht-dav.de/fuer-anwaelte/veranstaltungen/. Außerdem planen wir, unsere Herbsttagung, die sog. 14. ErbR-Tagung, am 12./13. November 2020 in Karlsruhe auf 10 FAO-Stunden aufzustocken. Sollte sich die ungewisse Situation mit dem Corona-Virus länger hinziehen, planen wir, unser Fortbildungsangebot in größerem Umfang auf Webinare umzustellen, damit Sie auf jeden Fall Ihre Fortbildung in diesem Jahr bei uns absolvieren können. Wir werden Sie rechtzeitig informieren!

Ich danke Ihnen sehr für Ihr Verständnis und hoffe, dass Sie gesund und wohlbehalten durch die nächsten Wochen kommen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr
Dr. Wolfram Theiss, Rechtsanwalt
Vorsitzender der AG Erbrecht

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Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Littenstraße 11, 10179 Berlin
www.erbrecht-dav.de­­