Vom 28. November 2024
Am 11.11.2024 hat der Deutsche Notarverein seine Empfehlungen für die Vergütung von Testamentsvollstreckern umfassend überarbeitet.
Die Empfehlungen 2025 basieren wie bisher auf einer wert- und verantwortungsbezogenen Berechnung, orientieren sich aber stärker an aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Zentrale Inhalte der neuen Empfehlungen:
Der Deutsche Notarverein empfiehlt die Anwendung der neuen Vergütungsempfehlungen für Erbfälle ab dem 1.1.2025 – auch bei Dauertestamentsvollstreckungen, bei denen der Erbfall vor dem 1.1.2025 eingetreten ist, wenn die Bemessungsgrundlage ab dem 1.1.2025 zu ermitteln ist.
Die neuen Vergütungsempfehlungen sind abrufbar unter: https://www.dnotv.de/dokumente/testamentsvollstrecker/.
Quelle: Pressemitteilung des DNotV v. 11.11.2024 sowie https://www.dnotv.de/wp-content/uploads/2024/11/Empfehlungen-des-Deutschen-Notarvereins-fuer-die-Verguetung-des-Testamentsvollstreckers-2025_Stand-11-2024.pdf.