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Nachrichten

Vom 28. November 2024

Anpassung der Vergütungsempfehlungen des DNotV für Testamentsvollstrecker („Neue Rheinische Tabelle“)

Am 11.11.2024 hat der Deutsche Notarverein seine Empfehlungen für die Vergütung von Testamentsvollstreckern umfassend überarbeitet.

Die Empfehlungen 2025 basieren wie bisher auf einer wert- und verantwortungsbezogenen Berechnung, orientieren sich aber stärker an aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Zentrale Inhalte der neuen Empfehlungen:

  1. Anpassung der Bemessungsgrundlage und der Vergütungssätze an die jetzigen Wertverhältnisse und die erhöhte Komplexität. Berücksichtigung der Inflation seit 2000 entsprechend der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Weitere Ausdifferenzierung der Stufen der Bemessungsgrundlage und der Prozentsätze.
  2. Höhere Flexibilität bei großen Nachlässen.
  3. Detaillierte Zu- und Abschläge – abhängig von der Komplexität des Nachlasses. Erweiterung der Spanne von Zu- und Abschlägen. Dies wird veranschaulicht durch Praxisbeispiele.
  4. Gesonderte Zuschläge für Dauervollstreckungen oder langwierigere Abwicklungsvollstreckungen, die sich an der Jahresleistung des Nachlasses orientieren.
  5. Spezielle Vergütungsvorschläge für die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen.

Der Deutsche Notarverein empfiehlt die Anwendung der neuen Vergütungsempfehlungen für Erbfälle ab dem 1.1.2025 – auch bei Dauertestamentsvollstreckungen, bei denen der Erbfall vor dem 1.1.2025 eingetreten ist, wenn die Bemessungsgrundlage ab dem 1.1.2025 zu ermitteln ist.

Die neuen Vergütungsempfehlungen sind abrufbar unter: https://www.dnotv.de/dokumente/testamentsvollstrecker/.

Quelle: Pressemitteilung des DNotV v. 11.11.2024 sowie https://www.dnotv.de/wp-content/uploads/2024/11/Empfehlungen-des-Deutschen-Notarvereins-fuer-die-Verguetung-des-Testamentsvollstreckers-2025_Stand-11-2024.pdf.