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Aktuelle Rechtstipps

Vom 9. August 2011

Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) sollen die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (ErbStR 2003) vom 17. März 2003 (BStBl ISondernummer 1/2003 Seite 2) ersetzen. Das Bundesministerium der Finanzen hat zum Entwurf der ErbStR 2011 eine Anhörung der Bundesressorts, Länder und Verbände eingeleitet. Diese haben bis zum 2. September 2011 die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abzugeben. Die ErbStR 2011 tragen im Wesentlichen den Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenenGesetzen – z. B. durch das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 – Rechnung. Insoweit werden die ErbStR 2011 grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.
Quelle: BMF Pressemitteilung vom 09.08.2011