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Nachrichten

Vom 24. Januar 2020

Gesetzentwürfe zur Stiefkindadoption und Adoptionshilfe

Am 6.11.2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption sowie einen zum Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes beschlossen.
Mit ersterem soll der Beschluss des BVerfG v. 26.3.2019 – 1 BvR 673/17 umgesetzt werden, in der das BVerfG entschieden hatte, dass der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot verstoße und deshalb verfassungswidrig sei. Zugleich hatte es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine verfassungsmäßige Neuregelung zu treffen. Dem kommt der Gesetzgeber hier nach und will Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners geben. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach dem Gesetzesentwurf in der Regel vor, wenn die Betroffenen eheähnlich vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz soll eine bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten gewährleistet werden und zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beigetragen werden. Zudem werden die Adoptionsvermittlungsstellen gestärkt und die Kinder besser geschützt werden durch ein Verbot unbegleiteter Auslandsadoptionen und der Einführung eines Anerkennungsverfahrens.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 6.11.2019

RA Dr. Stephanie Herzog, FA‘in ErbR, Würselen