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Häufige Fragen


Wie wird die Ausgleichung durchgeführt?

Sie findet unter den Abkömmlingen des Erblassers statt. Ehegatten werden nicht einbezogen.In einem ersten Schritt wird der Wert sämtlicher Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, dem Nachlass hinzugerechnet, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet. Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu der die Zuwendung erfolgt ist. Der Wert ist zum Ausgleich der Inflation auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des Erbfalls hochzurechnen. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland.  Beispiel: Ein Vater hat seinem Kind A lebzeitig einen Bauplatz im Wert von 60.000 Euro geschenkt, damit A dort seinen ehelichen Wohnsitz begründen kann. Sohn B hat ein Sparbuch über 30.000 Euro bekommen mit der Bestimmung, er müsse das Guthaben im Erbfall mit seinen Geschwistern ausgleichen. Sohn C hat keine lebzeitigen Zuwendungen erhalten. Beim Tod des Vaters tritt gesetzliche Erbfolge ein, weil er kein Testament hinterlassen hat. Die drei Kinder werden Miterben zu gleichen Teilen. Das vom Vater hinterlassene Vermögen im Wert von 300.000 Euro wird rechnerisch um die Zuwendungen von insgesamt 90.000 Euro auf 390.000 Euro erhöht. Davon bekommt jedes Kind ein Drittel, also 130.000 Euro. Davon muss sich Kind A den Wert des Bauplatzes abziehen lassen und bekommt dann 70.000 Euro. Bei Sohn B werden 30.000 Euro abgezogen, macht 100.000 Euro. Einzig Sohn C erhält 130.000 Euro.   ...

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