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Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenWie ernenne ich einen Testamentsvollstrecker? Wie nimmt er sein Amt an?Als Erblasser benennen Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) einen oder mehrere Testamentvollstrecker. Er kann das Amt erst nach Ihrem Tod annehmen oder ablehnen. Das geschieht gegenüber dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht kann dem Ernannten auf Antrag eines Erben eine Frist zur Erklärung über die Annahme setzen. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Amt als abgelehnt, wenn nicht die Annahme vorher erklärt wird. ... |
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