AktuellesAktuelle Rechtstipps aus der Erbrechts-Praxis
Aktuelle Urteilsmeldungen
Nachrichten |
Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenBekommt der Testamentsvollstrecker eine Vergütung?Nach § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für sein Amt eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt hat.Um die Angemessenheit zu bestimmen, werden häufig die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins herangezogen. Sie sind in der „Neuen Rheinischen Tabelle" niedergelegt. Demnach beträgt der Vergütungsgrundbetrag bei Vermögenbis 250.000 Euro 4 Prozent,bis 500.000 Euro 3 Prozent,bis 2,5 Millionen Euro 2,5 Prozentbis 5 Millionen Euro 2 Prozent,über 5 Millionen Euro 1,5 Prozent.Der Grundbetrag deckt die einfache Testamentsvollstreckung (normale Verhältnisse, glatte Abwicklung) ab, das heißt die Nachlassverwaltung bis zur Abwicklung der erbschaftsteuerlichen Fragen einschließlich der Überleitung des Nachlasses auf einen Nachfolger als Testamentsvollstrecker oder der Freigabe des Nachlasses an die Erben. Bei einer aufwändigen Tätigkeit können Zuschläge gerechtfertigt sein. ... |
Unsere Veranstaltungen
Vorteile als Mitglied:
|