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Zeitschrift „ErbR“


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Häufige Fragen


Kann ich den Pflichtteilsanspruch meines Kindes verhindern, indem ich zu Lebzeiten mein gesamtes Vermögen wegschenke?

Grundsätzlich ja, es gibt aber wichtige Ausnahmen. Zudem müssen zwischen Schenkung und Erbfall zehn Jahre vergehen, damit die Schenkung komplett pflichtteilsfest ist. Bis dahin fällt die Schenkung zumindest  teilweise bei der Berechnung des Pflichtteils ins Gewicht. Denn das Gesetz sieht vor, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch, mit dem Ihr Kind seinen reduzierten Pflichtteil erhöhen kann, sich für jedes zwischen Schenkung und Erbfall liegende volle Jahr um jeweils zehn Prozent verringert. Nach zehn Jahren ist also der Pflichtteilsergänzungsanspruch Null. Allerdings beginnt die 10-Jahresfrist erst sicher zu laufen, wenn die Schenkung vorbehaltslos erfolgt ist. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die 10-Jahresfrist erst nach einer Scheidung. ...

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Unsere Veranstaltungen

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  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 06.12. in Online)
  • ONLINE: Ausgewählte Fragen zur Vor- und Nacherbschaft (am 06.12. in Online)
  • WinterIntensiv in Hochgurgl (am 23.02. in Sporthotel Olymp Hochgurgl (Familie Steiner))
  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)

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