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Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenWie hoch ist mein Pflichtteil?Die Pflichtteilsquote entspricht der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Wichtig für die Ermittlung ist die Frage, ob der Erblasser verheiratet war und wenn ja, in welchem Güterstand. Darüber hinaus kommt es auch auf die Zahl der konkret pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge – Kinder (auch Adoptivkinder), Enkel, Urenkel – des Erblassers an.Beispiel: Der Verstorbene war verheiratet. Das Ehepaar lebte in Zugewinngemeinschaft und hatte zwei Kinder. Dem Ehepartner als gesetzlichem Erben steht die Hälfte des Erbes zu. Die zweite Hälfte wird zwischen den beiden Kindern (Abkömmlingen) aufgeteilt. Jedes Kind bekommt also ein Viertel. Weil die Pflichtteilsquote der Hälfte davon entspricht, erhält das pflichtteilsberechtigte Kind ein Achtel vom Wert des Nachlasses, abzüglich aller Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Beerdigungskosten und Schulden des Erblassers. ... |
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