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Häufige Fragen


Kann ich mein Kind vom Pflichtteil ausschließen, weil es sich jahrelang nicht mehr gemeldet hat und den Kontakt zu meinen Enkelkindern verhindert?

Nein. Die Möglichkeiten einen Pflichtteil zu entziehen sind in § 2333 BGB geregelt: Es müssen gravierende Umstände vorliegen. Zum Beispiel dass das Kind dem Erblasser oder einem nahen Angehörigen nach dem Leben trachtet oder dass das Kind zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Bloße seelische Grausamkeit gegenüber den Eltern reicht nicht als Grund, den Pflichtteil zu entziehen. Das gleiche gilt, wenn kein Kontakt mehr zum Kind besteht oder es den Kontakt der Enkel zu Oma und Opa blockiert. ...

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Unsere Veranstaltungen

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  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 06.12. in Online)
  • ONLINE: Ausgewählte Fragen zur Vor- und Nacherbschaft (am 06.12. in Online)
  • WinterIntensiv in Hochgurgl (am 23.02. in Sporthotel Olymp Hochgurgl (Familie Steiner))
  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)

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