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Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenKann ich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament jederzeit abändern?Wer als Ehegatte bzw. eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfasst, kann dieses auch zu Lebzeiten beider Testamentsverfasser nur gemeinsam ändern. Ist einer der beiden Testierer verstorben und sind bereits nahestehende Personen, wie beispielsweise gemeinsame Kinder, als Schlusserben eingesetzt, so gilt die gesetzliche Vermutungsregel, dass diese Erbeinsetzung nicht mehr abänderbar ist. Wer dem Längerlebenden eine Abänderbarkeit einräumen möchte, sollte dies im Testament so ausdrücklich vorsehen. ... |
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