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Häufige Fragen


Kann ich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament jederzeit abändern?

Wer als Ehegatte bzw. eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfasst, kann dieses auch zu Lebzeiten beider Testamentsverfasser nur gemeinsam ändern. Ist einer der beiden Testierer verstorben und sind bereits nahestehende Personen, wie beispielsweise gemeinsame Kinder, als Schlusserben eingesetzt, so gilt die gesetzliche Vermutungsregel, dass diese Erbeinsetzung nicht mehr abänderbar ist. Wer dem Längerlebenden eine Abänderbarkeit einräumen möchte, sollte dies im Testament so ausdrücklich vorsehen.  ...

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Unsere Veranstaltungen

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  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 06.12. in Online)
  • ONLINE: Ausgewählte Fragen zur Vor- und Nacherbschaft (am 06.12. in Online)
  • WinterIntensiv in Hochgurgl (am 23.02. in Sporthotel Olymp Hochgurgl (Familie Steiner))
  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)

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