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Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenWas bedeutet der Begriff „vorweggenommene Erbfolge?"Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Er wird lediglich an einer Stelle im BGB erwähnt, nämlich in § 593 a BGB bei der Betriebsübergabe. Der Begriff entstammt dem Höferecht und wird dort in § 17 HöfeO bei der lebzeitigen Hofübergabe erwähnt.Regelmäßig handelt es sich bei der vorweggenommenen Erbfolge um Zuwendungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten einem oder mehreren seiner Abkömmlinge hat zukommen lassen. Die Zuwendungen sollen beim Eintritt des Erbfalles wertmäßig unter den Abkömmlingen berücksichtigt werden, entweder durch Ausgleichung oder indem sie auf den Erb- oder Pflichtteil angerechnet werden (BGH, Az. IV ZR 91/09). ... |
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