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Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenUnterliegen nicht in Deutschland ansässige Personen der hiesigen Erbschaft- und Schenkungsteuer?Selbstverständlich. Inlandsvermögen – zum Beispiel Immobilien oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz/Geschäftsleitung in Deutschland - unterliegt immer der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auf die persönliche Steuerpflicht der beteiligten Personen kommt es dann nicht an. Vererbt beispielsweise ein belgischer Staatsbürger seinem Sohn einen Anteil von 25 Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft, fällt Erbschaftsteuer nach dem ErbStG an. Selbst dann, wenn weder Vater noch Sohn jemals deutschen Boden unter ihren Füßen hatten. ... |
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