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Häufige Fragen


Ich habe meine Mutter vor ihrem Tod gepflegt und mich dazu in meiner Firma beurlauben lassen und auf Gehalt verzichtet. Steht mir ein Ausgleich zu, wenn das Erbe verteilt wird?

Ja. Grundsätzlich erhalten Sie dafür einen Gegenwert in Geld. Im Fachjargon heißt das, erbrachte Dienste werden kapitalisiert und zugunsten des Pflegenden vom realen Nachlass abgezogen. Angenommen, die Pflege Ihre Mutter war 30.000 Euro wert, dann wird wie folgt gerechnet: Vom realen Nachlass – sagen wir 300.000 Euro -  werden 30.000 Euro für Pflegeleistungen abgezogen. Übrig bleiben 270.000 Euro, die zwischen Ihnen und Ihren beiden Geschwistern geteilt werden. Jeder Miterbe würde 90.000 Euro bekommen, Ihnen als pflegende Miterbin stehenden zusätzlich 30.000 Euro zu. Also würden Sie 120.000 Euro erhalten. Die Vorschrift zum Ausgleich für dem Erblasser erbrachte Dienste ist eine der schwierigsten Regelungen im Erbrecht. Sie strotzt voller unbestimmter Rechtsbegriffe und kennt viele Ausnahmen. Deshalb sollte immer ein Fachanwalt für Erbrecht um Rat gefragt werden. ...

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  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 06.12. in Online)
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  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)

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