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Zeitschrift „ErbR“Ausgabe 12/2024 jetzt verfügbar: Editorial und Inhaltsverzeichnis als PDF. Mehr Infos zur Zeitschrift „ErbR“... Häufige FragenWem stehen Freibeträge zu?Grundsätzlich jedem Erwerber. Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Für Ehegatten und für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Für Zuwendungen an Kinder sind es 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. Nicht verheiratete Partner haben Anspruch auf einen Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Erbt ein Ehepartner, kann ihm ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag von maximal 256.000 Euro zustehen. Lebte das Paar in Zugewinngemeinschaft, ist auf den Zugewinnausgleichsanspruch keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Bei Erwerben durch die Eltern ist Vorsicht geboten: Vererben die Kinder an die Eltern oder Großeltern, sind 100.000 Euro steuerfrei, bei Schenkungen nur 20.000 Euro. ... |
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