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Zeitschrift „ErbR“


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Häufige Fragen


Muss ich als Erbe bzw. als Beschenkter eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung muss erst nach Aufforderung des Finanzamts abgegeben werden. Ansonsten genügt die – formlose – Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten, nachdem der Erbe oder Beschenkte davon erfahren hat. Bei einem Erbfall sind der Erbe oder auch der Testamentsvollstrecker in der Pflicht, bei einer Schenkung unter Lebenden zusätzlich der Schenker. In der Regel informieren sie gemeinsam das Finanzamt. Wenn eine Schenkung vor einem deutschen Notar beurkundet wurde, informiert er den Fiskus. Bei einem vom Notar oder Gericht eröffneten Testament gilt die Befreiung nur, wenn kein Grund-, Auslands- oder Betriebsvermögen bzw. Anteile an Kapitalgesellschaften betroffen ist. ...

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Unsere Veranstaltungen

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  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 06.12. in Online)
  • ONLINE: Ausgewählte Fragen zur Vor- und Nacherbschaft (am 06.12. in Online)
  • WinterIntensiv in Hochgurgl (am 23.02. in Sporthotel Olymp Hochgurgl (Familie Steiner))
  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)

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