Vom 27. Februar 2014
(dpa/red). Schenkungen vor dem Tod sind nichts Unübliches. Es empfiehlt sich allerdings, dies auch im Testament oder anderweitig schriftlich zu dokumentieren. Anderenfalls kann Unklarheit darüber entstehen, ob der Gegenstand oder das Geld zur Erbmasse gehören sollte oder nicht. So hat das Landgericht Coburg der Klage zweier Brüder als Erben gegen einen weiteren Bruder auf Herausgabe eines Autos stattgegeben. Der Bruder konnte nicht nachweisen, dass die gemeinsame Mutter ihm das Fahrzeug vor dem Tod geschenkt hatte.
Die Mutter wurde im Jahr 2011 Eigentümerin eines Fahrzeugs und erhielt den Fahrzeugbrief. Als sie ernsthaft erkrankte, beabsichtigte sie, nach einem Krankenhausaufenthalt zu einem ihrer Söhne, einer der beiden späteren Kläger, zu ziehen. Ihr Auto wurde an den Wohnort des Sohnes gefahren. Dann starb die Mutter jedoch noch in demselben Jahr. Zwei Brüder beerbten die verstorbene Mutter. Der dritte Bruder, der spätere Beklagte, schlug das Erbe aus. Die beiden erbenden Brüder hatten sämtliche Originalschlüssel des Fahrzeugs. Sie behaupteten, das Auto habe ihrer Mutter bis zu deren Tod gehört. Ihr Bruder habe vermutlich den Fahrzeugbrief, der in seinem Besitz sei, eigenmächtig an sich genommen. Als Erben forderten sie deshalb den Pkw zurück, der sich inzwischen bei dem dritten Bruder befand.
Nach dessen Auskunft hatte ihm seine Mutter jedoch noch im Frühjahr 2011 das Auto geschenkt. Dabei sei ihm der Fahrzeugbrief ausgehändigt worden. Die Mutter habe das Fahrzeug allerdings noch behalten und bis zu ihrem Ableben weiter nutzen wollen.
Die beiden anderen Brüder klagten und hatten vor Gericht Erfolg. Ihr Bruder müsse das Fahrzeug herausgeben, so die Richter. Zuvor hatte eine umfangreiche Anhörung sämtlicher Zeugen stattgefunden. Die Aussagen widersprachen sich aber. Eine Gruppe von Zeugen berichtete von einer Schenkung, die andere widersprach einer solchen Schenkung vehement. Zeugen der beiden Parteien hatten jedoch bestätigt, dass es wegen des Autos immer wieder Streit zwischen dem beklagten Bruder und seiner Mutter gegeben hatte. Der Mann habe von seiner Mutter etwas Schriftliches verlangt. Dies habe die Mutter abgelehnt. Hätte die Mutter ihrem Sohn das Fahrzeug schenken wollen, hätte sie dies einfach in einem Testament tun können. Dann wäre auch sichergestellt gewesen, dass sie das Fahrzeug uneingeschränkt bis zu ihrem Tod hätte nutzen können.
Das Gericht war nicht überzeugt, dass es eine Schenkung gegeben hatte. Üblicherweise hätte die Mutter dem Sohn den Zweitschlüssel zur Legitimation übergeben. Lediglich aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes mochten die Richter nicht schließen, dass der Mann auch Eigentümer sei. Es sei nicht erwiesen, dass die Mutter dem Sohn tatsächlich den Fahrzeugbrief gegeben habe. Auch dass er das Fahrzeug in seinem Besitz gehabt habe, spreche nicht für ihn, da er das Fahrzeug eigenmächtig vom geplanten Wohnsitz seiner Mutter entfernt habe. Daher müsse er das Auto an seine Brüder herausgeben.
Landgericht Coburg am 12. November 2013 (AZ: 22 O 68/13)