Digitale Brieftasche in Europa: Einführung der EUDI-Wallet wird vorangetrieben

Am 18.11.2025 haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zusammen mit mehr als 75 Unternehmen ein „Memorandum of Understanding zur erfolgreichen Einführung der EUDI-Wallet“ unterzeichnet. Dadurch soll eine enge Zusammenarbeit mit zentralen Akteuren aus Wirtschaft und Verwaltung ermöglicht werden, um die EUDIWallet schnell und praxistauglich in Deutschland einzuführen.

Was ist die EUDI-Wallet?

Bei der EUDI-Wallet – kurz für European Digital Identity Wallet – handelt es sich um eine digitale Brieftasche, die in Zukunft allen EU-Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden soll. Ziel ist es, Nutzern eine elektronische Identität zu bieten, durch die sie sich europaweit identifizieren und für öffentliche oder private Online-Dienste authentifizieren können. Auch qualifizierte Unterschriften sollen mit der EUDI-Wallet ermöglicht werden.

Die theoretischen Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig:

– Speichern digitaler Dokumente wie Personalausweis, Führerschein, Hochschulzeugnis
– Eröffnung von Bankkonten
– Vertragsabschlüsse mittels rechtssicherer elektronischer Signatur
– Zugang zu digitalen Behördendiensten
– Freigabe digitaler Zahlungen

Die Nutzung ist nicht verpflichtend und wird kostenlos verfügbar sein. Die Identitätsnachweise werden beim Abspeichern in der Wallet einmalig von einer unabhängigen staatlichen Stelle geprüft. Die Weitergabe der Daten an Dritte, zum Beispiel Banken und Behörden, erfolgt nur mit Zustimmung des Wallet-Inhabers im jeweiligen Einzelfall. „Die EUDI-Wallet ist ein wichtiger Baustein, damit unser Land digital souveräner, effizienter und bürgernäher wird“, so Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung.

Was ist für die erbrechtliche Praxis zu erwarten?

Die Möglichkeit einer einfachen und sicheren digitalen Identifizierung gegenüber staatlichen Stellen wie Notariaten, Nachlassgerichten und anderen Beurkundungsstellen würde zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands führen. Theoretisch wäre etwa eine Präsenzbeurkundung vor dem Notar durch die digitale Brieftasche nicht länger notwendig.
Wann und in welchen konkreten Anwendungsfällen eine derart weitreichende Nutzung der Wallet technisch und rechtlich möglich sein wird, ist allerdings noch unklar.

Wann wird die EUDI-Wallet eingeführt?

Mit der novellierten eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) hat die EU am 26. März 2024 alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis zum 21. November 2026 eine digitale Brieftasche anzubieten. Das deutsch-französisch geführte POTENTIAL-Konsortium hat Ende September 2025 mehrere Prototypen vorgestellt, die von Teams aus 19 Staaten entwickelt und von einer unabhängigen Jury getestet wurden. Spätestens Anfang 2027 wird mit ersten sichtbaren Umsetzungen zu rechnen sein.


Quellen: https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/digitale-identitaeten/eidas-2-0/eidas-2-0.html; https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/EUDIGITALIDENTITYWALLET/pages/694487738/EU+Digital+Identity+Wallet+Home; https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/eudi-wallet-sicher-digital-identifizieren-europa; https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/eudiwallet-was-sie-zur-digitalen-brieftasche-wissen-muessen-95821; https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/EUDI-Wallet-Digitale-Brieftasche-kommt-nach-Deutschland