Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 9.7.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeige der Notare veröffentlicht. Dadurch wird im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) die Digitalisierung von Notariat und Justiz weiter vorangetrieben.
Statt postalisch soll die Kommunikation zwischen Notariat, Gericht und Behörden nach Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags zukünftig elektronisch erfolgen – bei gleichbleibender Sicherheit. Dadurch sollen mehrfache Datenerhebungen, Postsendungen und Scanprozesse vermieden werden, so die Bundesnotarkammer.
Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung vor. Die Kommunikation zwischen Notarinnen und Notaren und den Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse sollen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend elektronisch erfolgen. Dabei kommt das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) zum Einsatz. Gleiches gilt für die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung, wofür das ELSTER-System genutzt wird. Für die Notarinnen und Notare stellt die Bundesnotarkammer die erforderliche technische Infrastruktur bereit.
Weitere Elemente der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung etwa soll spätestens ab dem 1.1.2028 digitalisiert werden.