Digitalisierung des Notariats: Bundesregierung beschließt Gesetz zur elektronischen Präsenzbeurkundung

Die Bundesregierung hat am 16.7.2025 das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Nach dem Regierungsentwurf können Urkunden in Zukunft originär elektronisch im Notarbüro errichtet werden, etwa mithilfe eines Unterschriftenpads. Damit ist nach der Einführung des elektronischen Urkundenarchivs und der notariellen Onlineverfahren im Jahr 2022 ein weiterer wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Notariats erfolgt.

Der Regierungsentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen (zB Nachlassgerichte) künftig originär elektronische Urkunden im Präsenzverfahren errichten können. Die elektronische Urkunde wird dabei im Notarbüro durch die Notarin oder den Notar aufgenommen. Beteiligte können diese auf einem Signaturpad unterzeichnen oder qualifiziert elektronisch signieren. Abschließend werden die originär elektronisch errichteten Urkunden von dem Notar oder der Notarin qualifiziert elektronisch signiert. Die erforderliche Software wird durch die Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung und Nutzung werden keine gesonderten Gebühren erhoben.

Durch dieses Verfahren sei die Integrität und Authentizität der elektronischen Urkunde sichergestellt, so die Bundesnotarkammer. Private Dritte hätten keinerlei Zugriff auf die sensiblen Inhalte des Beurkundungsverfahrens.

Auch die Digitalisierung der Justiz wird durch die geplante Gesetzesänderung vorangetrieben. Etwa wird den Nachlassgerichten die Errichtung elektronischer Urkunden, beispielsweise zu Erbausschlagungen, ermöglicht.

Quelle: https://www.bnotk.de/aktuelles/details/meilenstein-in-der-digitalisierung-des-notariats-errichtung-originaer-elektronischer-urkunden-im-praesenzverfahren.