Der Bundestag hat am 14.11.2025 den Gesetzesentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten
Fassung beschlossen.
Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Das Gesetz sehe eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare und andere Urkundsstellen vor.
Derzeit ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden gestaltet. Auch die Neuregelung sieht eine Errichtung elektronischer Dokumente nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen anderen Fällen müssen Notare und andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden weiterhin in Papierform erstellen.
Der Bundesrat sah Änderungsbedarf bei der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. Er schlug unter anderem vor, die Regelungen zur elektronischen Niederschrift aus dem Beurkundungsgesetz in weitere Verfahrensordnungen zu überführen.
Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-praesenzbeurkundung-1126330