Fragen und Antworten

Im Prinzip kann jeder erben. Das Gesetz geht aber zunächst davon aus, dass ein Erblasser sein Vermögen an seinen Ehepartner und seine direkten Nachkommen – Kinder, egal, ob ehelich oder nichtehelich, Enkel oder Urenkel – weitergeben will. Die gesetzliche Erbfolge gilt zunächst automatisch. Der Anteil der einzelnen Erben ist gesetzlich festgelegt.

Das Wichtigste zusammengefasst

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen rund ums Erbrecht. Zur schnellen Orientierung sind sie nach Themen geordnet. Ein Klick auf das jeweilige Thema führt Sie ans Ziel.

Fragen und Antworten haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein nach besten Wissen und Gewissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammengestellt. Die Antworten sind keine individuelle Rechtsauskunft. Ihre persönliche Situation besprechen Sie bitte direkt mit einem Anwalt Ihres Vertrauens. Diesen finden Sie unter "Anwalt in der Nähe".

Themen

Betreuung

Hat ein Geschäftsunfähiger keine geeigneten Vollmachten errichtet, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der dann für den Geschäftsunfähigen die Entscheidungen trifft.

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Erbengemeinschaft

Unter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen. Sie werden die in der Erwartung vorgenommen, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten sollte.

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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wie gelingt der Übergang eines eigentümergeführten Unternehmens vom Unternehmer auf seinen Nachfolger? Was gilt es bei der Übertragung eines Unternehmens zu beachten?

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Pflichtteil

Unter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen. Sie werden die in der Erwartung vorgenommen, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten sollte.

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Testament

Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er wickelt den Nachlass nach den Wünschen und Vorgaben des Erblassers ab, verteilt verfügte Vermächtnisse, erfüllt die Auflagen und verteilt dabei den Nachlass an die Erben.

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Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er wickelt den Nachlass nach den Wünschen und Vorgaben des Erblassers ab, verteilt verfügte Vermächtnisse, erfüllt die Auflagen und verteilt dabei den Nachlass an die Erben.

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Unternehmensnachfolge

Wie gelingt der Übergang eines eigentümergeführten Unternehmens vom Unternehmer auf seinen Nachfolger? Was gilt es bei der Übertragung eines Unternehmens zu beachten?

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Vorweggenommene Erbfolge

Unter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen. Sie werden die in der Erwartung vorgenommen, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten sollte.

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