Im Prinzip kann jeder erben. Das Gesetz geht aber zunächst davon aus, dass ein Erblasser sein Vermögen an seinen Ehepartner und seine direkten Nachkommen – Kinder, egal, ob ehelich oder nichtehelich, Enkel oder Urenkel – weitergeben will. Die gesetzliche Erbfolge gilt zunächst automatisch. Der Anteil der einzelnen Erben ist gesetzlich festgelegt.
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen rund ums Erbrecht. Zur schnellen Orientierung sind sie nach Themen geordnet. Ein Klick auf das jeweilige Thema führt Sie ans Ziel.
Fragen und Antworten haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein nach besten Wissen und Gewissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammengestellt. Die Antworten sind keine individuelle Rechtsauskunft. Ihre persönliche Situation besprechen Sie bitte direkt mit einem Anwalt Ihres Vertrauens. Diesen finden Sie unter "Anwalt in der Nähe".
Hat ein Geschäftsunfähiger keine geeigneten Vollmachten errichtet, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der dann für den Geschäftsunfähigen die Entscheidungen trifft.
Mehr erfahrenUnter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen. Sie werden die in der Erwartung vorgenommen, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten sollte.
Mehr erfahrenWie gelingt der Übergang eines eigentümergeführten Unternehmens vom Unternehmer auf seinen Nachfolger? Was gilt es bei der Übertragung eines Unternehmens zu beachten?
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Mehr erfahrenDer Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er wickelt den Nachlass nach den Wünschen und Vorgaben des Erblassers ab, verteilt verfügte Vermächtnisse, erfüllt die Auflagen und verteilt dabei den Nachlass an die Erben.
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