Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DeutschenAnwaltVereins wurde im November 2004 gegründet und zählt derzeit über 2.400 Mitglieder, die auf dem Gebiet des Erbrechts tätig sind oder die sich für das Erbrecht interessieren. Zentral wird die Arbeitsgemeinschaft durch den Geschäftsführenden Ausschuss vertreten. Lokal sind die Regionalbeauftragten die Ansprechpartner vor Ort für die angeschlossenen Anwälte. Die wichtigsten Arbeitsgrundsätze sind in der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft zusammen gefasst.
Unser vorrangiger Anspruch ist die Aufklärung über erbrechtliche Fragen in der Öffentlichkeit sowie die Vertretung der Interessen der uns angeschlossenen Anwälte. Fortbildung, Kommunikation und Marketingunterstützung für unsere Mitglieder bilden daher unsere zentralen Services. Darüber hinaus gestaltet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit, indem wir aktiv Einfluss nehmen in berufsrechtlichen Diskussionen rund um das Thema Erbrecht.