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Teilnehmerhinweise

conventionpartners ist die Veranstaltungsagentur der AG Erbrecht und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

conventionpartners gmbh
Ännchenstraße 19
53179 Bonn
Tel. 0228 3917970
Fax 0228 39179729
E-Mail: info@cp-bonn.de

Anmeldungen

übersenden Sie uns bitte schriftlich, per Brief, Fax, e-mail oder über das Internet-Formular. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und Rechnung, deren Betrag umgehend nach Rechnungserhalt fällig ist.

Mitgliedschaft

Die ermäßigte Seminargebühr wird dann erhoben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Seminars Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht sind. Der Jahresbeitrag für die AG Erbrecht beträgt 100 €. Die Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaften setzt die Mitgliedschaft in Ihrem örtlichen Anwaltverein voraus, dem Sie mit dem Anmeldeformular gleichzeitig beitreten können.
Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft zahlen für alle Veranstaltungen die ausgewiesene Seminargebühr für Mitglieder der AG Erbrecht.

Stornierungen

bedürfen der Schriftform. Folgende Beträge werden bei Rücktritt fällig:

  • bis vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 € (Bearbeitungsgebühr)
  • bis sechs Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Seminargebühr
  • ab fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Seminargebühr

Stornierungsbedingungen bei einwöchigen Seminaren:

  • 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 € (Bearbeitungsgebühr)
  • 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Seminargebühr
  • 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Seminargebühr

Bei Benennung eines „Ersatz-Teilnehmers“ buchen wir kostenlos für Sie um.

Seminarabsage

Sollte ein Seminar aufgrund Verhinderung des Referenten oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden, unterrichten wir Sie umgehend, erstatten Ihnen die Seminargebühr und informieren Sie unaufgefordert über einen eventuellen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer werden nicht anerkannt.

Bescheinigungen

Für jede von Ihnen besuchte Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis vorgelegt werden kann. Die Seminare der AG Erbrecht sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt diese Entscheidung jedoch den jeweiligen Kammern vorbehalten.

Am Jahresende wird allen Teilnehmern seitens des DAV ein Fortbildungszertifikat aller besuchten Seminare übersandt.

Urheberrechte

Die Seminarunterlagen der AG Erbrecht sind urheberrechtlich geschützt und dürfen – auch auszugsweise – nicht ohne deren Einwilligung vervielfältigt werden.

Datenschutz

Teilnehmerdaten werden gespeichert.

Haftungsausschluss

Für den Inhaltlich ist verantwortlich: conventionpartners gmbh

Trotz größter Sorgfalt bei der Ausarbeitung unserer Seminarprogramme und Erstellung der Ausschreibungen können wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingestellten Informationen keine Gewähr übernehmen.

Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt und Gestaltung jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.