Gesetzentwurf zu Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

Der Bundesrat hat am 27.8.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener in den Bundestag eingebracht. Ziel ist die Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle über Vermögenseinlagen eines Verstorbenen bei Kreditinstituten, wenn kein Erbe Anspruch darauf erhebt. Für diese sogenannten nachrichtenlosen Konten soll ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet eingerichtet werden, in dem insbesondere Erben alle für die weitere Geltendmachung von Vermögensansprüchen vorhandenen Informationen nachsuchen können.

Die vorgeschlagene Regelung knüpft an das 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen nach § 51a Abs. 2c EStG an. Künftig sollen die im Rahmen dieses Verfahrens gespeicherten persönlichen Daten zum Verstorbenen und der Name des Kreditinstituts immer auch an Gesetzentwurf zu Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, welches diese Daten dann durch das Register öffentlich zugänglich macht.

Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass sie in Bezug auf nachrichtenlose Konten einen weitergehenden Ansatz verfolge. Sie beabsichtige, zur Förderung sozialer Innovationen die Gelder aus allen nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fond nutzen zu können.

Wann sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf erstmalig befassen wird, ist noch offen.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101396.pdf, zuletzt abgerufen am 11.9.2025.