
Im Rahmen der jährlichen Arbeitssitzung des Beirats dieser Zeitschrift, welche 2025 anlässlich der 18. ErbR-Tagung am 27.11.2025 in München stattfand, wurde Prof. Dr. Markus Lamberz in den Beirat der ErbR aufgenommen.
Zur Person
Nach seinem Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW und der Universität zu Köln sowie dem Rechtsreferendariat war Herr Prof. Lamberz zwischen 2006 und 2007 zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2007 Richter wurde. Zwischen 2007 und 2015 war er in dieser Funktion am AG und LG Köln tätig, hierbei ua in einer Berufungskammer, als Betreuungs- und Unterbringungsrichter sowie zwei Jahre lang als Nachlassrichter.
2013 promovierte er zum Unterbringungsrecht. 2015 folgte die Professur an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel (seit Oktober 2025 Hochschule der Justiz NRW). Hier lehrt Herr Prof. Lamberz insbesondere Erbrecht und Internationales Privatrecht, er ist zudem Fachleiter für das Fach Internationales Privatrecht.
Von 2019 bis 2023 war er Schriftleiter der Zeitschrift Rpfleger.
Herr Prof. Lamberz ist im Bereich der Rechtspflege und des Nachlassrechts hervorragend vernetzt, ua Mitglied der Kommission Nachlassrecht des BDR (Bund Deutscher Rechtspfleger).
Neben seiner umfangreichen Tätigkeit als Autor in verschiedenen renommierten Fachzeitschriften ist Herr Prof. Lamberz seit 2025 (22. Auflage) Autor im FamFG-Kommentar von Sternal (vormals Keidel) und kommentiert dort die §§ 342–373 FamFG des 4. Buches „Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen“ sowie §§ 33–44 IntErbRVG (Europäisches Nachlasszeugnis).
Ein herzliches Willkommen
Mit unserer Zeitschrift steht Herr Prof. Lamberz bereits einige Jahre in intensiver, vertrauensvoller Verbindung – als versierter Experte des IPR, der Schnittstellen zwischen BGB und FamFG sowie der praktischen Ausgestaltung des nachlassgerichtlichen Verfahrens. Diese Expertise stellt er der Leserschaft der ErbR regelmäßig in fundiert aufbereiteten Anmerkungen und Fachaufsätzen zur Verfügung – zuletzt beispielsweise in ErbR 2025, 530 („Verfahrensökonomischer Umgang mit Minderjährigen in der Nachfolgegestaltung“, zusammen mit Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M.), ErbR 2025, 553 (Anmerkung zu EuGH Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23 (Zum Begriff „Gericht“ und zur Frage, ob eine Ausstellungsbehörde eine gerichtliche Funktion ausübt) oder ErbR 2024, 749 („Vorweggenommene Erbfolge – Beteiligung des Gerichts bei Minderjährigen und Betreuten“).
Den Beirat der ErbR, bestehend aus langjährigen renommierten Expertinnen und Experten der erbrechtlichen Literatur und Praxis sowie Mitgliedern der obersten deutschen Gerichte für das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, wird Herr Prof. Lamberz durch die versierte Kenntnis seiner juristischen Spezialgebiete sowie die Erfahrung aus seinem beruflichen Werdegang, bei dem er das Erbrecht aus den Perspektiven aller beteiligten Parteien – Rechtsanwalt, Rechtspfleger, Richter – kennenlernte, hervorragend erweitern.
Die Schriftleitung und Redaktion sowie die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses der AG ErbR freuen sich sehr auf die weiter intensivierte Zusammenarbeit und heißen Herrn Prof. Lamberz herzlich willkommen.