Regierungsentwurf zu eNoVA – Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Die Bundesregierung hat am 5.11.2025 den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare („eNoVAGesetz“) beschlossen. Damit soll das Notariat in Zukunft zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung beitragen.

Schon heute übernehmen Notarinnen und Notare im Zuge von Immobilientransaktionen die gesamte Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Finanzämtern und weiteren Beteiligten. Mit eNoVA werden diese Prozesse nun umfassend digitalisiert. Statt wie bisher auf dem Postweg soll der Austausch künftig umfassend digital erfolgen – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. „Mit eNoVA zeigen Justiz, Verwaltung und Notariat gemeinsam, wie Digitalisierung und Bürokratieabbau Hand in Hand gehen können“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.

Der Gesetzentwurf sieht eine gestufte Einführung der digitalen Kommunikation vor. Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes soll die elektronische Übermittlung zentraler Mitteilungen verpflichtend werden – darunter die Kommunikation zwischen Notariat und Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse. Auch die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung wird unmittelbar digital erfolgen.

In einem zweiten Schritt werden weitere Verfahren folgen: Vorkaufsrechtsanfragen sowie Anzeigen nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstücksverkehrsgesetz und der Grundstücksverkehrsordnung sollen spätestens zum 1.1.2027 elektronisch übermittelt werden. Die Bundesnotarkammer stellt die erforderliche
technische Infrastruktur bereit.

Bereits seit März 2024 können über das XNotar-Modul digitale Mitteilungen an Gutachterausschüsse übermittelt werden. Aktuell bereiten Bundesnotarkammer, Justiz und Finanzverwaltung weitere Vollzugsverfahren vor – darunter die elektronische Veräußerungsanzeige, die direkt über das ELSTER-System abgewickelt wird.


Quelle: https://www.bnotk.de/aktuelles/details/bundesnotarkammer-regierungsentwurf-zu-enova-bringt-digitalisierung-und-buerokratieabbau-voran, zuletzt abgerufen am 8.11.2025.