Vom 12. November 2017
Endlich Schluss – nicht selten haben Mitglieder einer Erbengemeinschaft irgendwann den Wunsch, aus einer seit Jahren oder gar Jahrzehnten bestehenden Gemeinschaft von Miterben auszusteigen. Aber wie? Ein Beispiel: Simone Bauer hat nach dem Tod ihrer Mutter vor 15 Jahre mit ihrem Vater und ihren zwei Brüdern den hälftigen Anteil ihrer Mutter am Zweifamilienhaus ihrer Eltern geerbt. Jahre später zog ihr Bruder Stephan mit seiner Familie in das Obergeschoss ein. Miete an die Erbengemeinschaft zahlte er nie. Der Vater von Simone lebt seit dem Tod der Mutter allein im Erdgeschoss. Er hat das Haus über die Jahre auf seine Rechnung gut instand gehalten. Simone Bauer hat kaum noch Kontakt zu ihrer Familie. Sie lebt weit entfernt von ihrer Heimat. Bevor ihr hoch betagter Vater stirbt, möchte sie gern aus der Erbengemeinschaft aussteigen. Am liebsten möchte sie sich nicht nur den Anteil an der Erbengemeinschaft nach dem Tod ihrer Mutter auszahlen lassen, sondern auch das Erbe nach dem Tod ihres Vaters. Sie befürchtet, nach dessen Tod von ihren Geschwistern bei der Verteilung des Erbes übervorteilt zu werden.
„In so einem Fall bietet es sich an, den Miterben einen Weg für den eigenen Ausstieg aufzuzeigen“, rät Stephanie Herzog, Rechtsanwältin und Mitglied der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Im Fall von Simone Bauer ist es ratsam, zunächst gemeinsam einen Gutachter mit der Bewertung der Immobilie zu beauftragen. Auf der Grundlage des aktuellen Verkehrswerts kann dann über eine Abfindungszahlung für Simone verhandelt werden. Zu berücksichtigen wäre dabei zugunsten des Vaters, dass er die Instandsetzungen und Renovierungen allein getragen hat. Simones Bruder Stephan, der in dem Haus lebt, müsste sich den Wohnwert möglicherweise anteilig anrechnen lassen. „Klar sein muss allen, dass sich kein auf den Cent genau ermittelter Abfindungsbetrag ermitteln lässt“, weiß Rechtsanwältin Herzog. „Am Ende ist der Abfindungsbetrag auch Verhandlungssache.“
Wer sich mit den Gedanken trägt, aus einer Erbengemeinschaft auszusteigen, sollte zumindest im Hintergrund rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Führen die Gespräche mit den Miterben nicht weiter, können spezialisierte Rechtsanwälte auch im Rahmen einer Mediation zur Findung eines Lösungsweges beitragen. Dies ist für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft in jedem Fall besser, als vor Gericht zu ziehen. Denn ein Rechtsstreit vor Gericht ist nicht nur teuer und kann sich über Jahre hinziehen. Er führt oft dazu, dass Familienmitglieder als Ex-Klagegegner vor Gericht anschließend kein Wort mehr miteinander sprechen. Und letztlich werden in einem Urteil nur Einzelfragen entschieden, aber keine Gesamtlösung gefunden.
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