E-Akte kommt erst 2027

Nachdem Bund und Länder es nicht geschafft haben, in Gerichten und Staatsanwaltschaften zum 1.1.2026 die E-Akte einzuführen, hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass die Länder und der Bund die Einführung um ein Jahr verschieben.

Quellen: BT-Drs. 21/1852, abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101852.pdf, zuletzt abgerufen am 15.1.2026; Art. 9 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrecht, BGBl 2025 I Nr. 319.