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Aktuelle Rechtstipps

Vom 5. August 2017

Erbrecht in Europa: Wer erbt die Finca auf Mallorca?

Sommerzeit ist Reisezeit. Mallorca steht bei den Deutschen nach wie vor hoch im Kurs. Millionen jetten jährlich auf die sonnige Balleareninsel und verbringen dort die schönsten Wochen des Jahres. Rund eine halbe Million Deutsche besitzen dort eine eigene Finca. Ab dem Rentenalter leben dann viele mehr oder weniger das ganze Jahr über in ihren eigenen vier Wänden im sonnigen Süden.

Aber was gilt, wenn ein deutscher Resident auf Mallorca stirbt? Welches Erbrecht kommt dann zur Anwendung?

Seit 2015 greift in diesen Fällen eine neue EU-Erbrechtsverordnung. Das hat in Sachen Erben in Europa vieles einfacher gemacht, hat aber auch seine Tücken.

An wen der Nachlass eines Verstorbenen geht, richtet sich jetzt anders als früher nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Vererbt wird nach den Vorschriften des Landes, im dem er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für die vielen deutschen Ruheständler, die ständig in Spanien leben, bedeutet dies: Gibt es keine letztwillige Verfügung, müssen sich die Erben eines Tages mit dem spanischen Erbrecht, mallorquinischen Recht und anderen Erbvorschriften speziell für die jeweilige Region auseinandersetzen. „Die erste Herausforderung ist dann, die einschlägigen Erbrechtsregeln genau zu erkunden“, sagt Dr. Wolfram Theiss, Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und Rechtsanwalt in München.

Aber nicht nur die Finca auf Mallorca wird bei einem letzten gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca nach spanischem Recht vererbt, sondern auch die Mietwohnung in Berlin oder das Aktiendepot bei einer deutschen Bank, also das gesamte Vermögen des Erblassers.

Um Ärger in der Familie zu vermeiden und sicher zu stellen, dass der überlebende Ehepartner beim Erben nicht im schlimmsten Fall komplett leer ausgeht, sollten bestehende Testamente dringend überprüft werden. „Die EU-Erbrechtsverordnung bietet die Möglichkeit zu wählen, ob der Nachlass nach dem Land der Staatsangehörigkeit oder nach dem Land, in dem jemand wohnt, vererbt werden soll“, erklärt Dr. Theiss. Ratsam ist es daher, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Dieser nimmt Kontakt zu einem Kollegen vor Ort im Ausland auf und gemeinsam erarbeiten die Anwälte eine passende letztwillige Verfügung. Durch entsprechende Regelungen im Testament lässt sich dabei sicherstellen, dass das Recht Ihrer Wahl zur Anwendung kommt. Damit ihre gewünschten Erben eines Tages tatsächlich auch Ihre Erben werden.

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