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Aktuelle Rechtstipps

Vom 30. September 2013

Ersatzerbe ist kein Nacherbe

Der letzte Wille muss immer eindeutig sein. Dabei kann beispielsweise in einem Testament festgelegt werden, wer wann was erbt und ebenso die Reihenfolge. Ein Ersatzerbe erbt, wenn der eigentliche Erbe den Erbfall nicht erlebt. Ein Nacherbe erbt dann, wenn der erste Erbe den Erbfall zwar erlebt, aber dann verstirbt. Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne weiteres so ausgelegt werden, dass die Person auch Nacherbe sein soll. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Der Fall

Die Verstorbene hinterließ vier Kinder. Sie hatte im Jahre 1985 eigenhändig testamentarisch verfügt, dass der 1952 geborene Sohn ihr alleiniger Erbe werden solle, und für den Fall seines kinderlosen Versterbens ihren 1958 geborenen Sohn zum „Ersatzerben“ bestimmt. Nachdem der ältere Sohn 2012 kinderlos verstarb, beantragte der überlebende jüngere Sohn einen Erbschein, der ihn als Alleinerben seiner Mutter ausweist.

Die Entscheidung

Das Gericht wies den Antrag zurück. Das Testament sei in der Tat auslegungsbedürftig. Es könne ihm aber nicht entnommen werden, dass der jüngere Sohn Nacherbe sein solle, er also erben solle, wenn der ältere Sohn zwar das Erbe angetreten habe, aber später gestorben sei. Zwar seien der Erblasserin die juristischen Begriffe einer Vor- und Nacherbschaft wohl nicht geläufig gewesen. Üblicherweise würden aber in Bezug auf den Nachlass eine der Vorerbschaft entsprechende Verfügungsbeschränkung aufgenommen, wenn ein Nacherbe bestimmt werde. Eine Anordnung, wie der Erbe im Hinblick auf seinen jüngeren Bruder mit dem Erbe verfahren solle, enthalte das Testament aber nicht. Es regele nicht mehr als den Austausch der zur Erbfolge berufenen Personen. Weder durch die weitere Testamentsurkunde noch durch andere Umstände könne man auf einen Willen der Erblasserin zur Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft schließen. Der Ersatzerbe, der jüngere Bruder, sei nicht Erbe geworden, weil sein älterer Bruder die Erblasserin überlebt und deswegen selbst beerbt habe.

 

Oberlandesgericht Hamm am 18. Juli 2013 (AZ:15 W 88/13)