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Aktuelle Rechtstipps

Vom 11. Januar 2018

Plötzlicher Todesfall in der Familie. Was tun?

Der Schock ist groß, wenn ein naher Angehöriger überraschend stirbt. In dieser Situation die eigenen Gefühle beiseite zu schieben, einen kühlen Kopf zu behalten und alle notwendigen Schritte einzuleiten, ist nicht einfach. Ratsam ist in jedem Fall, Verwandte, gute Freunde und Nachbarn einzuschalten, die bei der Abwicklung der Formalitäten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Stirbt eine Angehöriger zu Hause, muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden. Nachdem dieser ein Fremdverschulden ausgeschlossen und den Tod offiziell festgestellt hat, stellt er einen Totenschein aus.

Der nächste Schritt ist, einen Bestatter auszuwählen und zu beauftragen. Außerdem sollten die engsten Angehörigen über den Todesfall informiert werden. Hilfreich ist es für die in dieser Situation oft überforderten Angehörigen, wenn sie eine Notfallmappe des Verstorbenen vorfinden. Darin ist im Idealfall alles festgelegt: Das Beerdigungsinstitut, das im Todesfall beauftragt werden soll, ob der Verstorbene eine Erd- oder Feuerbestattung wünscht und wie die Beerdigung im Einzelnen ablaufen soll.

Finden sich keine entsprechenden Regelungen vor, ist es die Aufgabe der nächsten Angehörigen, alle Entscheidungen rund um die Bestattung zu treffen. Nicht selten kommt es unter Familienmitgliedern in einer solchen emotionalen Ausnahmesituation zu heftigen Diskussionen und sogar Streit über die Frage, was der Verstorbene sich als Bestattungsform, Anzeigentext für Todesmitteilung in der Tageszeitung, Gästeliste und Ablauf der Beerdigung gewünscht hat. Gut zu wissen: Viele Bestatter bieten Rundum-Pakete an. Sie begleiten und regeln die Auswahl der Grabstätte, die Beisetzung des Verstorben und alle wichtigen Formalitäten angefangen von Beantragung der Sterbeurkunde, Benachrichtigung einer Sterbegeldversicherung, Gestaltung der Anzeigen, Trauerfeier. Das kann sinnvoll sein, um Diskussionen und Streit unter den Angehörigen vorzubeugen. Die Serviceleistungen der Bestatter haben natürlich auch ihren Preis. Daher ist es in jedem Fall ratsam, den Bestatter auf die Kosten anzusprechen und vor der Beauftragung um einen Kostenvoranschlag zu bitten.

Spätestens, wenn die Beerdigung vorbei ist, stellt sich die Frage nach dem Erbe des Verstorbenen. Hat er ein Testament hinterlassen? Falls ja, wen hat er als Erben eingesetzt? Welche Pflichten kommen auf die Erben zu? Was gilt, falls kein Testament aufgefunden wird? In dieser Situation ist es ratsam, sich umfassend über die Rechtslage zu informieren. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden, die im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen können.

Wer Erbe wird, tritt bereits am Todestag des Erblassers rechtlich in seine Fußstapfen. Auf ihn gehen nicht nur automatisch seine Vermögenswerte und Verträge über, sondern auch etwaige Kredite und Schulden, die er gemacht hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, als Erbe die Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung der Erbschaft zu beachten. Wer die Frist verpasst läuft Gefahr, dass er für die Schulden des Verstorbenen haften muss. Nur unter engen Voraussetzungen ist es möglich, nach abgelaufener Frist das Erbe noch nachträglich auszuschlagen. Wegen der Haftungsrisiken für Erben und weitreichenden Folgen einer Erbausschlagung ist das Geld für eine frühzeitige anwaltliche Beratung in jedem Fall gut angelegt.

Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht finden Sie in unserer Anwaltsuche. Sie kostet maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.