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Häufige Fragen


Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?

Mit Annahme seines Amtes erstellt der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis, verwaltet den Nachlass, führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus und setzt den Nachlass nach dem Willen des Erblassers auseinander. Entweder, wie der Wille im Testament zum Ausdruck gekommen ist, oder nach den im BGB festgelegten Teilungsregeln (§§ 2042-2057 a BGB, §§ 2203 f, BGB). Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker auch die Dauervollstreckung übertragen. Dann hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass für die vom Erblasser bestimmte Dauer zu verwalten (§§ 2209 BGB). ...

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  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 06.12. in Online)
  • ONLINE: Ausgewählte Fragen zur Vor- und Nacherbschaft (am 06.12. in Online)
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  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)

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