Im Prinzip kann jeder erben. Das Gesetz geht aber zunächst davon aus, dass ein Erblasser sein Vermögen an seinen Ehepartner und seine direkten Nachkommen – Kinder, egal, ob ehelich oder nichtehelich, Enkel oder Urenkel – weitergeben will. Die gesetzliche Erbfolge gilt zunächst automatisch. Der Anteil der einzelnen Erben ist gesetzlich festgelegt.
Anders kann die Sache aussehen, wenn Sie ein Testament aufsetzen. Bei dieser Verfügung von Todes wegen, auch Letzter Wille genannt, bestimmen Sie, wer ihren Nachlass bekommt. Bis auf den gesetzlich verankerten Pflichtteil verteilen Sie Ihr Vermögen frei. So können der nicht verheiratete Lebenspartner und Stiefkinder in Patchworkfamilien bedacht werden, eine gemeinnützige und mildtätige Organisation oder hilfsbereite Nachbarn.
Neben Rechten, zum Beispiel Omas Geld auszugeben, haben Erben Pflichten: Sie müssen die Beerdigungskosten, den Pflichtteil und/oder Vermächtnisse aus dem Nachlass bezahlen. Der Pflichtteil ist immer in bar fällig.
Wer alles richtig machen will, muss gut informiert sein. Familien, Partner, Immobilieneigentümer und Unternehmer haben erbrechtlich gesehen einiges gemeinsam, es gibt aber auch Unterschiede. Je nach Interesse finden Sie die für Sie wichtigen Details unter den Stichworten