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Vom 27. Juli 2012

Schatzfund gehört zum Erbe

Ein Schatz ist nur dann ein Schatz, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr feststellen lässt. Gelingt das jedoch und hat dieser Eigentümer Erben, so gehört der Schatz zum Erbe. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses entdeckte bei Renovierungsarbeiten der Wohnung im ersten Obergeschoss in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten 303.700 DM in Banknoten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977.
Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft hatte die Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Danach stand sie bis zum Jahr 2008 leer, als der Mann das Haus kaufte. Die Erbin der Verstorbenen forderte das Geld als Teil ihres Erbes. Der Mann berief sich jedoch darauf, dass es sich bei den Geldkassetten um einen Schatzfund handele. Das Gericht entschied anders. Das Geld sei Teil des Erbes. Da außer der Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes keine weiteren Personen mit ihr in der Wohnung gelebt und auch spätere Eigentümer der Liegenschaft keine Eigentumsrechte mehr an dem Geld geltend gemacht hätten, waren die Richter überzeugt, dass das Bargeld aus dem Eigentum der Erblasserin stammte. Wichtige Indizien waren für sie die Banderolen des Geldes aus den siebziger Jahren und die Aussage einer Zeugin. Es gebe Menschen, die Geld im Kamin versteckten, habe die Erblasserin noch kurz vor ihrem Tod zu der Zeugin gesagt. Damit sei das Geld auch kein Schatzfund. Um einen Schatzfund handele es sich nämlich nur dann, wenn der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln sei.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2012 (AZ: 15 O 103/11)