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Aktuelle Rechtstipps

Vom 24. Juni 2018

Wie soll ich mein Testament machen? Was kostet es beim Anwalt?

„Richtig vererben“,  „Testament leicht gemacht“ – es gibt viele Ratgeber zum Thema Erben und Vererben. Auch im Internet wird man bei der Suche zu dem Thema schnell fündig. Ist es wirklich ratsam, seinen letzten Willen ohne jede fachliche Unterstützung selbst zu erstellen? Allein auf Hinweise und Empfehlungen in Büchern und im Internet zu vertrauen?

„Nein, davon ist dringend abzuraten“, warnt Jan Bittler, Rechtsanwalt in Heidelberg und Mitglied der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. „Das Erbrecht ist kompliziert und es lauern viele Fallstricke, die es zu kennen und beachten gilt.“ Im schlimmsten Fall steht am Ende nicht im Testament, was man eigentlich regeln wollte. „Auch unklare Formulierungen sind ein Risiko. Dadurch kann es später zu Streit unter den Erben kommen.“ Daher der Rat: In jedem Fall vor der Erstellung des Testaments einen versierten Anwalt für Erbrecht aufsuchen, um den letzten Willen mit ihm zu besprechen und sich bei den Formulierungen unterstützen zu lassen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat jeder ab 16 Jahren die Möglichkeit sein Testament zu errichten. Dabei hat er die Wahl: Er kann seinen letzten Willen selbst aufschreiben. Wichtig dabei, die strengen Formvorschriften zu beachten. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Notar aufzusuchen. Dieser erstellt eine öffentliche Urkunde, die der Testierer unterschreiben muss.

Anwalt oder Notar?

Wie soll ich es nun machen? Das Testament selbst schreiben oder besser einen Notar aufsuchen?  Diese Frage muss jeder letztlich selbst für sich beantworten. Dabei sollte er folgendes abwägen: Ein versierter Anwalt für Erbrecht zeigt verschiedene Varianten auf, die im Einzelfall möglich sind, um den letzten Willen wie gewollt umzusetzen. Er benennt Vor- und Nachteile, spricht Empfehlungen aus, hilft bei der Entscheidungsfindung. Auch steuerliche Fragen und Folgen behandelt er bei seiner Beratung mit.

Aufgabe des Notars ist es kraft seines Amtes in erster Linie, den an ihn herangetragenen Willen des Testierers in einer rechtsverbindlichen Urkunde aufzunehmen. Er ist nicht verpflichtet, über Alternativen aufzuklären, die möglicherweise besser geeignet sein könnten, um den letzten Willen umzusetzen. Oder vielleicht steuerlich von Vorteil sind. Was steuerliche Fragen und Folgen angeht, schließt der Notar sogar ausdrücklich jede Haftung aus.

Ein Vorteil des notariellen Testaments hingegen, dass die Erben vielfach keinen Erbschein benötigen, und somit im Erbfall Kosten sparen.

Wer aber noch Beratung benötigt, sollte zunächst einen Anwalt aufsuchen. Im Anschluss daran kann er dann immer noch entscheiden, ob er dort auch Unterstützung für die Formulierungen in Anspruch nimmt. Oder ob er einen Notar mit der Testamentserrichtung beauftragt.

Was genau leistet der Anwalt bei der Testamentserrichtung? Zunächst formuliert er im Anschluss an die Beratung einen Entwurf für das Testament, übersendet diesen an die Mandanten, bespricht Fragen und Änderungswünsche, nimmt ggfs. Änderungen vor. Steht der Entwurf, ist es Aufgabe der Mandanten, das Testament per Hand aufzuschreiben. Der Anwalt überprüft anschließend die Wirksamkeit des Testaments. Er übernimmt es auch, das Testament  beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dies ist in jedem Fall ratsam. Beim Notar gelangt das Testament hingegen ganz automatisch in die amtliche Verwahrung.

Kosten für Anwalt und Notar

Was gilt hinsichtlich der Kosten? Während der Notar gesetzlich verpflichtet ist, sein Honorar am Vermögen des Testierers zu orientieren und auf dieser Grundlage nach einer amtlichen Gebührentabelle abzurechnen, ist der Anwalt weitestgehend frei, sein Honorar festzulegen. Verbreitet ist es, dass er für Testamentsentwürfe eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten abschließt. Auf dieser Grundlage rechnet er dann nach dem zuvor vereinbarten Stundensatz ab. Kann er den Aufwand abschätzen, ist es auch möglich, mit ihm einen Festpreis zu vereinbaren. „Letztlich ist beim Anwalt vieles Verhandlungssache“, erläutert Bittler.

Einen Fachanwalt für Erbrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht finden Sie in unserer Anwaltsuche. Eine anwaltliche Erstberatung kostet maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.