Streitigkeiten um Geldforderungen bis 10.000 EUR können ab 15.4.2026 in einem schnellen Onlineverfahren vor den Amtsgerichten geklärt werden. Zu diesem Zweck stellt das BMJV unter www.service.justiz.de ein digitales Eingabesystem bereit, über welches Bürgerinnen und Bürger Klagen erstellen und unmittelbar bei den teilnehmenden Gerichten einreichen können. Derzeit nehmen folgende Amtsgerichte teil: seit dem 15.4.2026: Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig, seit dem 20.4.2026: Nürtingen sowie ab dem 1.6.2026: Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig.
Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Bürgerinnen und Bürger nutzen dazu „Mein Justizpostfach“, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Nach Eingabe der Angaben in das digitale Eingabesystem können die dort eingegebenen Daten zwischengespeichert werden. Der Online-Dienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im PDF-Format. Diese kann dann heruntergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden. Das BMJV kündigte in einer Pressemitteilung die Entwicklung und Zurverfügungstellung eines eigenen Eingabesystems für Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie die zusätzliche Möglichkeit der Klageeinreichung als strukturierten Datensatz im XJustiz-Format an. Eine erste Evaluierung der Erprobung ist in zwei Jahren angesetzt – gefolgt von zwei weiteren nach jeweils vier und acht Jahren.
Quelle: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2026/ausgabe-9-2026-v-2942026/zivilgerichtliches-onlineverfahren-gestartet/, zuletzt abgerufen am 4.5.2026.