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Zeitschrift „ErbR“


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Häufige Fragen


Ich habe ein Haus und vier Kinder. Ich möchte alle gleichmäßig bedenken. Ist es sinnvoll, alle als Erben einzusetzen?

In dem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft, die erfahrungsgemäß zu viel Streit führt. Wenn sich zum Beispiel die Kinder nicht verstehen, besteht die Gefahr, dass das Haus in die Zwangsvollstreckung (konkret: Teilungsversteigerung) kommt und dass das Vermögen verschleudert wird.Es kann sinnvoll sein, ein Kind als Alleinerben einzusetzen und ihm Vermächtnisse zu Gunsten der übrigen Geschwister aufzuerlegen. Soll es gerecht sein, müsste die Höhe des jeweiligen Vermächtnisses einem Viertel des Wertes des Hauses entsprechen. Die Auszahlung des Vermächtnisses sollte zeitlich so gestaffelt sein, dass dem erbenden Kind nicht die Zwangsvollstreckung droht, sobald die anderen ihre Ansprüche geltend machen. Was die beste Lösung ist, kommt aber immer auf den Einzelfall an.  ...

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  • WinterIntensiv in Hochgurgl (am 23.02. in Sporthotel Olymp Hochgurgl (Familie Steiner))
  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)
  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 14.03. in Online)
  • Der Nachlass mit Auslandsimmobilien (am 09.05. in Düsseldorf)

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