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Zeitschrift „ErbR“


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Häufige Fragen


Was passiert, wenn ich handlungsunfähig werde?

Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie  für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.  ...

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Unsere Veranstaltungen

ErbR ErbR ErbR
  • WinterIntensiv in Hochgurgl (am 23.02. in Sporthotel Olymp Hochgurgl (Familie Steiner))
  • ONLINE: Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (am 07.03. in Online)
  • ONLINE: Abrechnungen im Erbrecht (am 14.03. in Online)
  • Der Nachlass mit Auslandsimmobilien (am 09.05. in Düsseldorf)

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