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Häufige Fragen
Was ist ein Berliner Testament?Als Berliner Testament bezeichnet man die besondere Form, dass sich Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner jeweils gegenseitig als Erben einsetzen und gegebenenfalls gemeinsame Kinder oder nahestehende Personen dann als Schlusserben. Beim Berliner Testament gilt die Formerleichterung, dass nur einer der beiden Testierenden das Testament handschriftlich verfassen muss und der andere es beispielsweise mit dem Zusatz „Dies ist auch mein ... Alle häufig gestellten Fragen anzeigen...
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Veranstaltungen für RAe
- Letztwillige Verfügungen von Ehegatten (am 16.02. in Bremen)
- Unbekannte Erben - Grundlagen und Einblick in die Praxis der Erbenermittlung (am 22.02. in Braunschweig)
Vorteile als Mitglied:
- Aufnahme in DAV-Anwaltsuche
- Fachveranstaltungen & Fortbildungsangebote
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