Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Die Bundesregierung plant mit einem neuen Gesetzentwurf eine umfassende Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie der gerichtlichen Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und der steuerlichen Anzeigen durch Notarinnen und Notare. Der Dokumenten- und Datenaustausch zwischen Notariaten, Gerichten und Verwaltungsstellen soll vollständig digitalisiert werden und der elektronische
Rechtsverkehr in Grundbuchsachen verstärkt werden.
Hierzu soll der elektronische Datenaustausch verpflichtend und die Möglichkeit geschaffen werden, klassische Dokumente durch strukturierte XML-Datensätze zu ersetzen. Die elektronische Kommunikation soll stufenweise durch Rechtsverordnungen der Länder eingeführt werden. Außerdem soll es präzisere Mitteilungspflichten gegenüber den Gutachterausschüssen geben und ein digitaler Fragebogen zur strukturierten Übermittlung immobilienbezogener Daten an die Gutachterausschüsse eingeführt werden.

Quelle: BR-Drs. 644/25.