Ermäßigung in Höhe von 5 % für das 2. und 10 % für das 3. Seminar (ff) im Kalenderjahr (fachübergreifend).
Neu ab 2017: 20% Ermäßigung auf die Seminargebühr für Mitglieder für Anwälte/-innen mit Zulassung bis zu 3 Jahren!
Ausgenommen hiervon sind bereits ermäßigte Seminare, Auslandsveranstaltungen, Mitarbeiterschulungen sowie die Jahrestagung/MV.