Die für die Auftaktveranstaltung des Deutschen Erbrechtstages 2025 von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht durchgeführte
Umfrage hatte ergeben, dass nachlassgerichtliche Verfahren selbst in Routineangelegenheiten derzeit bundesweit sehr lange Verfahrensdauern aufweisen.1 Einige der im Rahmen der Podiumsdiskussion erarbeiteten Lösungsansätze wurden in einer Initiativ-Stellungnahme des Ausschusses Erbrecht des DAV, an der auch die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Dr. Stephanie Herzog, Dr. Philipp Sticherling und Dr. Ansgar Beckervordersandfort (Letztere externe Berichterstatter) mitgewirkt haben, im Mai 2026 veröffentlicht.
Kern der Gesetzgebungsinitiative sind vier konkrete Vorschläge zur punktuellen Anpassung des Gesetzes, die ohne
tiefere Eingriffe in das bestehende Regelungsgefüge kurzfristig umsetzbar wären. So sollen Notarinnen und Notare stärker
in die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen eingebunden werden. Um dies zu erreichen, sollte die Ausschlagungsfrist zukünftig bereits mit der Ausschlagungserklärung vor dem Notar gewahrt sein. Bei der Testamentseröffnung
sollen die Nachlassgerichte entlastet werden, indem bei der Testamentshinterlegung oder in den Testamenten selbst ladungsfähige Anschriften der potenziellen Beteiligten mitgeteilt werden. Die Mitwirkung der Beteiligten sollte dann durch eine bevorzugte Bearbeitung belohnt werden. Dies gilt auch für unstreitige Erbscheinsverfahren; wenn die Beteiligten direkt alle erforderlichen Daten und Unterlagen sowie eine Zustimmungserklärung aller Beteiligten mitliefern, sollten deren Anträge auch bevorzugt bearbeitet werde. Zudem wird noch die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips auch im Nachlass- und im Grundbuchverfahren gefordert, dh die Grundbuchämter und Handelsregister müssen jeweils auf Nachlassakten sowie Daten der Standesämter und Einwohnermeldeämter zugreifen können.
Schließlich wird noch die flächendeckende Digitalisierung der Nachlassakten und Gewährung elektronischer Akteneinsicht
gefordert.
Grundgedanke der Gesetzgebungsinitiative ist, dass die Verfahrensbeteiligten, die durch eine strukturierte Mitwirkung
an den nachlassgerichtlichen Verfahren zu einer Entlastung der Nachlassgerichte führen, durch eine schnellere Bearbeitung
belohnt werden. Nur so wird man die bei vielen Nachlassgerichten anzutreffende Überlastungssituation kurzfristig
entschärfen können.
Erfreulicherweise hat sich die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 11.–12.6.2026 bereits der Forderung nach einer fristwahrenden Erbausschlagung vor dem Notar angeschlossen.
S. dazu auch Beckervordersandfort/Sticherling ErbR 2026, 22 und Keim ErbR 2026, 271.
Quellen: DAV-Stellungnahme 39/2026, abrufbar unter https://anwaltverein.de/newsroom/sn-39-26-initiativ-stellungnahme-zur-beschleunigung-des-nachlassgerichtlichen-verfahrens, zuletzt abgerufen am 30.6.2026; JuMiKo-Beschlüsse TOP I.4 („Nachlassverfahren vereinfachen – Angehörige entlasten“), TOP I.11 („Wiedereinführung des kostenbegünstigten Erbscheins
für Grundbuchzwecke“) und TOP I.23 („Modernisierung des Erbscheinverfahrens“), jeweils abrufbar unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/jumiko/beschluesse-1126038, zuletzt abgerufen am 30.6.2026.