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Nachrichten

Vom 9. Januar 2024

Erweiterung des Angebots notarieller Online-Verfahren

Zum 1.8.2023 wurde das Angebot notarieller Online-Verfahren in Deutschland erweitert.

Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse, wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH, können seitdem online beurkundet werden. Zudem sind nun auch Vereinsregisteranmeldungen digital durchführbar. Diese Erweiterung des bereits im Jahr 2022 durch die Einführung der Online-Beurkundungsverfahren ergänzten digitalen Angebots erleichtert den Zugang zu notariellen Dienstleistungen zusätzlich, während derartige Möglichkeiten im Kernbereich des Erbrechts weiterhin nicht bestehen.

Beurkundung und Beglaubigung können für die genannten Leistungen ortsunabhängig per Videokonferenz mit einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Hierzu wird das von der Bundesnotarkammer betriebene Videokom-munikationssystem genutzt, welches mittels digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Computer über die kostenlose „Notar-App“ oder die Website „online-verfahren.notar.de“ erreicht werden kann. Datenschutz und -sicherheit der Online-Verfahren genügen dabei, so die Bundesnotarkammer, höchsten Standards. Die Sicherheit der Identifizierung wird durch ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus der Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises und dem zusätzlichen Abgleich mit einem amtlichen Lichtbild durch die Notarin oder den Notar, gewährleistet.

Quelle: www.bnotk.de/aktuelles/details/erweiterung-der-notariellen-online-verfahren