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Aktuelle Rechtstipps

Vom 6. August 2018

Scheidung im Rentenalter? – Nein Danke!

Rund 38 Prozent der Ehen wurden 2017 geschieden. 17,5 Prozent der Paare waren 25 Jahre und länger verheiratet, Tendenz steigend. „Im Rentenalter sollte eine Scheidung gut überlegt sein“, rät Ulrike Czubayko, Notarin, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht in Flensburgsowie Mitglied der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Durch die Scheidung fällt nicht nur die Witwen- oder Witwerrente weg und die Krankenversicherung muss eventuell neu geregelt werden. Es ändern sich auch die gesetzlichen Erbregeln.“

Kommt es zur Scheidung werden die während der Ehezeit erwirtschafteten Anwartschaften auf Altersversorgung gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Dies geschieht im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Bezieht ein Partner oder beide bei der Scheidung bereits eine Altersrente, werden die Renten untereinander ausgeglichen.

Das gemeinsame Eigenheim, Ersparnisse auf Konten, Lebensversicherungen, Kunstgegenstände, Hausrat – das alles muss anlässlich der Scheidung aufgeteilt werden. „Es gibt sehr viele Punkte zu klären. Da wird das Thema Erben und Vererben oft beiseite geschoben“, weiß Anwältin und Notarin Czubayko aus Erfahrung. „Auch dieses Thema ist wichtig und gehört im Scheidungsfall auf die Agenda.“

Änderungen beim Erben

Durch Scheidung ändern sich automatisch die Regeln beim Erben. Haben die Ehepartner kein Testament, greifen die gesetzlichen Erbregelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. Danach ist der Ehepartner neben anderen Verwandten beim Erben stets mit von der Partie.

Solange die Ehe besteht, kann ein Partner den anderen zwar in seinem Testament übergehen. Dem anderen steht dann aber immer noch ein Pflichtteilsanspruch zu, den er gegenüber den Erben reklamieren kann. Anders nach der Scheidung. Die Ehepartner verlieren dadurch nicht nur gegenseitige gesetzliche Erbansprüche. Auch der Pflichtteilsanspruch fällt weg.

Haben die Expartner zu Zeiten noch intakter Ehe gemeinsam ein Testament errichtet, wird dieses durch Scheidung im Regelfall unwirksam. „Alle diese Folgen müssen bedacht werden und es ist im Interesse beider, sich anlässlich der Scheidung mit dem Erbrecht zu beschäftigen“, erklärt Anwältin und Notarin Czubayko. „Es kann durchaus sein, dass sie zum Beispiel aus Rücksicht auf gemeinsame Kinder an ihrem gemeinschaftlichen Testament auch nach der Scheidung weiter festhalten wollen. Dies sollten sie dann aber klarstellen, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden.“

Scheidungsfolgen selbst regeln

Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich – die gesetzlichen Regelungen, die im Scheidungsfall zur Anwendung kommen sollen, können die Partner komplett über Bord werfen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, ihr eigenes Regelwerk aufzustellen. Sie könnten sich zum Beispiel darauf verständigen, dass das Haus und die Lebensversicherung allein an die Frau gehen. Dafür behält der Mann seine Altersversorgung für sich allein. „Solche Vereinbarungen muss ein Notar in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden“, erläutert Anwältin und Notarin Czubayko. Diese ist dann Grundlage für das gerichtliche Scheidungsverfahren. Das Verfahren geht dann schneller und sehr viel günstiger über die Bühne.

Modernes „Zusammen“leben statt Scheidung

„Living apart together“ – LAT – das ist die Abkürzung für eine moderne Form der Partnerschaft, die in den USA ihren Namen bekam. Was versteht man darunter? Ehe- oder Lebenspartner stellen irgendwann fest, dass sie mehr Freiräume benötigen und entscheiden sich für ein Zusammenleben – unter zwei verschiedenen Dächern. Oder unter einem Dach in zwei Wohnungen. Alles bleibt ansonsten wie vorher. Sie stehen weiter füreinander ein, auch in Sachen Finanzen. Statt Trennung und Scheidung wählen auch hier zu Lande insbesondere ältere Paare diese moderne Form der Partnerschaft. Der Vorteil: Alles bleibt wie gehabt. Auch beim Erbrecht ändert sich nichts. Falls ein Partner stirbt, hat der Überlebende einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. „Kommen ältere Paare nach wie vor gut miteinander klar, kann diese Form des Zusammenlebens durchaus eine Alternative zur Scheidung sein. „Jedenfalls sollten die Folgen einer Trennung und Scheidung in jedem Fall sorgfältig ausgelotet werden“, rät Anwältin und Notarin Czubayko.  „Und dabei bitte nicht das Thema Erben und Vererben ausblenden.“

Eine fundierte Beratung zum Thema Trennung, Scheidung, Erben und Vererben erhalten Ratsuchende bei Anwälten, die schwerpunktmäßig im Familien- und Erbrecht tätig sind.

Einen Fachanwalt für Erbrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht finden Sie in unserer Anwaltsuche. Eine anwaltliche Erstberatung kostet maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.