Seite drucken

Aktuelle Rechtstipps

Vom 19. Juni 2017

Was passiert, wenn mir was passiert? – Für alle Fälle vorsorgen

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – allein die sperrigen Begriffe schrecken viele ab, das wichtige Thema Vorsorge anzupacken. Ein schwerer Unfall oder eine schlimme Erkrankung kann aber jeden unerwartet treffen. Von jetzt auf gleich können Schicksalsschläge dieser Art entscheidungsunfähig machen. Umso wichtiger, für diesen Fall gut vorzusorgen durch eine umfassende Vorsorgevollmacht. Ist nichts geregelt, muss das Amtsgericht einen Betreuer einsetzen. Dieser kennt Sie im schlimmsten Fall nicht. Trotzdem muss er alle Sie angehenden Entscheidungen für Sie treffen. Das wünscht sich niemand.

„Es bestehen immer noch viele Missverständnisse zum Thema Vorsorge“, sagt Ulrike Czubayko, Notarin und Fachanwältin für Erb- und Familienrecht in Flensburg und Mitglied des Vorstands der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. „Jahrzehntelang verheiratete Ehepaare gehen oft wie selbstverständlich davon aus, dass ein Partner den anderen automatisch vertreten kann.“

Aber das ist falsch. Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen auch Ehepaare eine Vorsorgevollmacht haben. Damit ein Partner für den anderen entscheiden kann, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Andernfalls wird auch bei Ehepaaren das Betreuungsgericht eingeschaltet. Geht es zum Beispiel um die Zustimmung zu einer lebensnotwendigen Operation, über die ein Partner nicht selbst entscheiden kann, passiert ohne Vorsorgevollmacht folgendes: Ein Richter erscheint am Krankenbett. Er macht sich ein Bild von der Lage. Scheinen die Familienverhältnisse nach seinem Eindruck intakt, benennt er natürlich den Ehepartner zum amtlichen Betreuer. Dieser kann dann als eingesetzter Betreuer der OP zustimmen.

Ein förmliches Betreuungsverfahren lässt sich verhindern, indem sich die Partner gegenseitig eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen, die sie den Ärzten in solch einem Fall vorlegen können.

Aber nicht nur für Ehepaare ist eine Vorsorgevollmacht ein Muss, sondern für jeden über 18. Das gilt auch für Kinder, die gerade erst volljährig sind und noch zu Hause wohnen. Denn mit der Volljährigkeit endet automatisch das elterliche Sorgerecht. Solange ein Kind noch zu Hause wohnt ist es naheliegend, dass es die Eltern oder einen Elternteil als Bevollmächtigten einsetzt.

Alleinstehend, verheiratet, jung oder alt – jeder über 18 benötigt eine Vorsorgevollmacht. Wie finde ich einen Bevollmächtigten, wenn ich niemanden habe? Was ist bei der Auswahl zu beachten? Lassen sich Aufgaben auf verschiedene Köpfe verteilen? – Das sind nur einige Beispiele für Fragen, die sich stellen können.

Tipp. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Vorsorge für sich treffen. Fachanwälte für Erbrecht und Notare, die notarielle Urkunden vorbereiten, sind darauf spezialisiert. Sie bereiten Ihnen eine auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtete maßgeschneiderte Vollmacht vor. Auch über das Für und Wider einer Patientenverfügung beraten die Experten und helfen Ihnen bei der Orientierung. Einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltsuche.