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Aktuelle Rechtstipps

Vom 4. Februar 2015

Neuer Richter am BGH

Wie der Pressemitteilung des BGH Nr. 171/2014 v. 20.11.2014 zu entnehmen ist, hat der Bundespräsident den Vizepräsidenten des LG Dr. Heinrich Schoppmeyer zum Richter am BGH ernannt und das Präsidium des BGH hat Herrn Dr. Schoppmeyer dem vornehmlich für das Erbrecht sowie das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenat zugewiesen:
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schoppmeyer ist 48 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1995 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Konstanz sowie dem Amtsgericht Singen eingesetzt. Von September 1997 bis Mai 2001 war
er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. In dieser Zeit – im Februar 1998 – wurde er zum Richter am Landgericht ernannt, wobei er zunächst eine Planstelle bei dem Landgericht Konstanz und später bei dem Landgericht Freiburg innehatte. Von Juni 2001 bis Oktober 2004 war Herr Dr. Schoppmeyer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schlossen sich Abordnungen zunächst an das Oberlandesgericht Karlsruhe und sodann an das Landgericht Karlsruhe an, wo er im Februar 2006 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert wurde. Im März 2007 wurde Herr Dr. Schoppmeyer an das Oberlandesgericht Karlsruhe versetzt. Im Januar 2012 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Offenburg.

(ErbR 01/2015)