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Immobilieneigentümer

Kaufpreis schenken: Steuersparmodell ade

Einer Studie zufolge werden in den nächsten Jahren in Deutschland immer mehr Immobilien vererbt. Acht von zehn Immobilienbesitzern überlegen demnach, Haus, Wohnung oder Grundstück weiterzugeben. 

Das kann schon zu Lebzeiten passieren. Denn Immobilien sind beliebte Geschenke zu Hochzeit oder zur Familiengründung. Bis Ende 2008 war es sogar steuerlich attraktiv, den Kaufpreis für den Erwerb einer Immobilie zu verschenken. Diesem Steuersparmodell hat der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben: Seit dem 01.01.2009 wird Grundvermögen grundsätzlich mit seinem Verkehrswert bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angesetzt. Die sogenannte mittelbare Grundstücksschenkung hat damit an Attraktivität verlo­ren. Lediglich vermietete Immobilien werden noch etwas begünstigt. Sie werden mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt.

Steuern sparen mit Nießbrauch

Wer dennoch Schenkungsteuern sparen will, kann zum Beispiel eine Immobilie vor seinem Tod übertragen und sich einen Nießbrauch einräumen lassen. Dieser mindert dann den Schenkungsteuerwert.

Herr im eigenen Haus bleiben

In einem einmal verschenkten, also überschriebenen Haus hat der Schenkende im Prinzip nichts mehr zu sagen. Er kann sich jedoch ein Wohnrecht in der notariellen Schenkungsurkunde vorbehalten oder einen Nießbrauch, das heißt ein umfangreiches Nutzungsrecht einschließlich Mieteinnahmen. Auch Rückforderungsrechte können vertraglich vereinbart werden. Zum Beispiel für den Fall, dass Sohn und Schwiegertochter das von den Eltern geliebte Eigenheim verkaufen wollen. Wer solche Vorbehalte einbauen will, sollte genau überlegen, wie die Beschenkten darauf reagieren. Ein Haus wegzugeben, um sich zu „entreichern“, kann Vor- und Nachteile haben.