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Testament

10 Fragen & Antworten

Die Antworten ersetzen keine individuelle Rechtsauskunft. Ihre persönliche Situation besprechen Sie bitte direkt mit einem Anwalt Ihres Vertrauens. Diesen finden Sie unter Anwaltsuche.

Kann ich ein Testament nur beim Notar erstellen lassen?

Nein, ein Testament kann auch handschriftlich erstellt werden. Die Mindestanforderungen sind: Es muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Im Weiteren sieht das Gesetz vor, dass das Testament mit einer Überschrift sowie Ort und Datum versehen sein sollte. Nicht ausreichend für ein formgültiges Testament ist beispielsweise ein computergeschriebenes Testament, das dann vom Verfasser nochmals unterschrieben wird. 

Welches Testament gilt mehr: das handschriftliche oder das notarielle?

Das Gesetz geht nicht davon aus, dass eine dieser beiden Testamentsformen mehr gilt. Vielmehr ist für die Erbfolge maßgeblich, welches Testament das aktuellere ist. So kann beispielsweise mit einem handschriftlichen Testament ein vorhergegangenes notarielles Testament auch aufgehoben und abgeändert werden. 

Was ist ein Berliner Testament?

Als Berliner Testament bezeichnet man die besondere Form, dass sich Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner jeweils gegenseitig als Erben einsetzen und gegebenenfalls gemeinsame Kinder oder nahestehende Personen dann als Schlusserben. Beim Berliner Testament gilt die Formerleichterung, dass nur einer der beiden Testierenden das Testament handschriftlich verfassen muss und der andere es beispielsweise mit dem Zusatz „Dies ist auch mein letzter Wille.“ mit unterzeichnet. 

Kann ich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament jederzeit abändern?

Wer als Ehegatte bzw. eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfasst, kann dieses auch zu Lebzeiten beider Testamentsverfasser nur gemeinsam ändern. Ist einer der beiden Testierer verstorben und sind bereits nahestehende Personen, wie beispielsweise gemeinsame Kinder, als Schlusserben eingesetzt, so gilt die gesetzliche Vermutungsregel, dass diese Erbeinsetzung nicht mehr abänderbar ist. Wer dem Längerlebenden eine Abänderbarkeit einräumen möchte, sollte dies im Testament so ausdrücklich vorsehen. 

Können Minderjährige ein Testament errichten?

Ein handschriftliches Testament kann nur von volljährigen, testierfähigen Personen errichtet werden. Ab 16 Jahren kann man zudem ein Testament bei einem Notar errichten. 

Wo bewahre ich ein Testament am besten auf, damit es nicht verschwinden kann?

Ein Testament sollte am besten immer beim beurkundenden Notar hinterlegt werden. Zudem sollte eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister erfolgen. Sowohl handschriftliche als auch notarielle Testamente können registriert werden. Weitere Informationen: www.testamentsregister.de.

Reicht die Kopie eines Testaments aus, wenn das Original nicht mehr auffindbar ist?

Die Kopie ist, für sich allein genommen, keine wirksame letztwillige Verfügung. Allerdings kann eine Kopie als Nachweis dafür dienen, dass ein Original einmal vorhanden war. Wenn im Weiteren der Nachweis erbracht werden kann, dass das Original lediglich verschwunden ist, keinesfalls aber von dem Erblasser bewusst vernichtet wurde, weil er die niedergeschriebene Erbfolge so nicht mehr wünscht, kann auch eine Kopie als Nachweis für den Erben dienen.

Muss ich meine Testierfähigkeit nachweisen?

Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Mensch testierfähig ist. Wer das Gegenteil behauptet, muss dies auch beweisen. Bin ich der Meinung, dass der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war, kann ich dies im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht vorbringen und muss diese Behauptung im Zweifel aber durch ein neurologisches Gutachten auch beweisen.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag kann nur bei einem Notar errichtet werden. Je nach Inhalt des Erbvertrages verpflichten sich die Vertragsschließenden bindend zu einer bestimmten Erbeinsetzung, die dann im Zweifelsfall auch nicht mehr abänderbar ist. Allerdings ist Vorsicht geboten: Ein Erbvertrag ist nur ein Anrecht auf das als Erbe, was im späteren Erbfall auch noch vorhanden ist. Verbraucht der Erblasser sein gesamtes Vermögen zu Lebzeiten, beispielsweise für Pflege, geht auch der erbvertraglich eingesetzte Erbe leer aus. 

Wie vermeide ich Streit über mein Testament?

Wichtig ist, dass ein Testament juristisch eindeutig formuliert ist. Wer ein handschriftliches Testament errichtet, sollte dringend den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einholen, damit die Begrifflichkeiten eindeutig bleiben. Nicht jedem sind die Unterschiede zwischen Ersatzerbe, Nacherbe, Schlusserbe etc. geläufig. Wer sich für ein notarielles Testament entscheidet, sollte auch hier eine sorgfältige Auswahl treffen. Einen Fachnotar für Erbrecht gibt es allerdings nicht.