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Nachrichten

Vom 1. Dezember 2019

Änderungsvorschläge zum ErbStG nicht übernommen

Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Jahressteuerge- setz 2019 („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor- schriften“) verabschiedet. Die im Novemberheft (ErbR 2019, S.683f.) vorgestellten Änderungsvorschläge zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz („ErbStG“), die der Bundesrat in
das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte (BR-Drs. 356/19), wurden nicht übernommen. Es bleibt abzuwarten, ob die Initiative des Bundesrates noch einmal aufgegriffen wird. Zunächst bleibt das ErbStG unverändert.

Rechtsanwalt Dr. Michael Holtz, FA ErbR, FA StR, Bonn