Vom 19. Dezember 2022
Der Bundespräsident hat Richter am BGH Prof. Dr. Christoph Karczewski zum Vorsitzenden Richter am BGH ernannt. Das Präsidium des BGH hat ihm den Vorsitz des im Wesentlichen für das Erbrecht und das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenats übertragen. Zur Stellvertreterin wurde das Beiratsmitglied der ErbR Richterin am BGH Marion Harsdorf-Gebhardt bestellt.
Nach seiner Promotion war Karczewski zunächst als Rechtsanwalt tätig. 1994 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Er wurde im März 1997 zum Richter am LG Lüneburg und im Oktober 2001 zum Richter am OLG Celle ernannt. Von März 1999 bis Februar 2002 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Seit Januar 2010 gehört Karczewski als Richter am BGH dem IV. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er im Tuli 2021 wurde und für den er als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt wurde.
Die ErbR gratuliert herzlich.
Quelle: Pressestelle der BGH, Karlsruhe