Vom 28. Juli 2020
Als Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht haben Sie eine Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich!
Bis zu fünf Stunden hiervon können auch im Selbststudium erbracht werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO). Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein bietet ihren Mitgliedern an, diese fünf zusätzlichen Fortbildungsstunden auf Basis der „ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis“ (ErbR)
zu absolvieren. Die entsprechenden Beiträge sind mit gekennzeichnet.
So kommen Sie an Ihre Fortbildungsstunden:
1. Registrieren Sie sich unter www.faocampus.de mit Ihrer DAV-Mitgliedsnummer.
2. Wählen Sie das Angebot der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht aus.
3. Beantworten Sie zufällig ausgewählte Multiple-Choice-Fragen aus dem Fragenpool.
4. Drucken Sie die Bescheinigung sowie die Lernerfolgskontrolle mit Fragen und Antworten aus, unterschreiben und reichen Sie diese bei Ihrer Rechtsanwaltskammer ein.
Über das gesamte Jahr verteilt werden Angebote für (mindestens) fünf Stunden im Selbststudium bereitgestellt.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot ist über den Mitgliedsbeitrag in der ARGE Erbrecht abgegolten und steht daher nur ihren Mitgliedern zur Verfügung. Nähere Informationen zum Selbststudium erhalten Sie bei Herrn Rechtsanwalt Mathis Gröndahl, DeutscheAnwaltAkademie, unter groendahl@anwaltakademie.de bzw. unter der Tel.-Nr.030 – 726 153-128.;